Aktuelles Erbschaftsteuerrecht – Abwarten oder Handlungszwang?

Veranstaltung der Notarkammer Berlin für ihre Mitglieder am 24. April 2008

Zum Thema "Aktuelles Erbschaftsteuerrecht – Abwarten oder Handlungszwang?" wird Notar Prof. Thomas Reich referieren am Donnerstag, 24. April 2008, 15.00 bis ca. 18.30 Uhr (Einlass ab 14.00 Uhr) im Maritim proArte Hotel Berlin, Friedrichstr. 151, 10117 Berlin (direkt am S- und U-Bahnhof Friedrichstraße).

Berliner Kolleginnen und Kollegen können sich auf den Seiten der Notarkammer Berlin unter der Rubrik Veranstaltungen anmelden. Falls noch nicht vorhanden (aufgrund Anmeldung zu vorangegangenen Veranstaltungen unserer Kammer), legen Sie bitte zunächst einen „Account“ an. Per E-mail wird Ihnen dann ein Schlüssel zugesandt und Sie können sich für die gewünschte Veranstaltung eintragen. Für jeden Teilnehmer, also auch für Ihre Mitarbeiter, wird ein eigener Account benötigt.

Die Erbschaftsteuer ist in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung vom Bundesverfassungsgericht bereits Ende 2006 für verfassungswidrig erklärt worden. Bis Ende 2008 muss eine Neuregelung getroffen werden; danach darf auf der Basis des aktuellen Gesetzes keine Steuer mehr erhoben werden. Da bereits der Kabinettsentwurf für mögliche Änderungen veröffentlicht wurde und gegenwärtig vom Finanzausschuss geprüft wird, ist die zukünftige Entwicklung absehbar. Die Begünstigungen für Betriebsvermögen, das keinem eigenen operativ tätigen Betrieb dient, sollen abgeschafft, die Entlastung von operativ tätigen Unternehmen hingegen noch weiter verstärkt werden. Geplant ist, dass die Steuer für derartige Betriebe bis zu zehn Jahren gestundet und innerhalb dieser Frist bei Unternehmensfortführung vollständig erlassen wird. Im Gegenzug wird die Steuerbelastung, soweit die neuen Freibeträge überschritten werden, deutlich erhöht. Dies ist bereits teilweise im Jahressteuergesetz 2007 geschehen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden anhand von Beispielen die unterschiedlichen bewertungs-, erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen untersucht und Gestaltungsempfehlungen aufgezeigt. Es kann situationsabhängig empfehlenswert sein, noch Vermögen zu übertragen oder die Neuregelung abzuwarten. Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht kommt es häufig zu unnötig hohen steuerlichen Belastungen, die durch eine geringfügig andere Gestaltung hätten vermieden werden können. Das Seminar dient dazu, die zu erwartenden Neuregelungen zu untersuchen und Handlungsempfehlungen geben zu können - die selbstverständlich nachfolgend vom steuerlichen Berater der Beteiligten geprüft werden sollten.

Der Referent war früher beim DNotI sowie als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und ist daher mit den praktischen Problemen der Nachfolgeplanung unter allen Gesichtspunkten vertraut. Er ist vielen Kammermitgliedern aufgrund seines sehr gut besuchten Vortrags zu steuerrechtlichen Fragen bei vorweggenommener Erbfolge am 30.10.2002 bekannt.

Jeder Teilnehmer erhält ein Skript. Der Kostenbeitrag beträgt Euro 60,00 (incl. Getränke in der Pause).



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