Anhörung des Rechtsausschusses zur Modernisierung des GmbH-Rechts
Heute um 14:00 Uhr findet im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum MoMiG (Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Beseitigung von Missbräuchen) -
BT-Drucks. 16/6140 - statt.
Die Bundesregierung plant die Einführung eines Gründungspakets mit Mustersatzung, die der notariellen Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Auf die notarielle Beratung und notarielle Anmeldung zum Handelsregister soll dabei zukünftig verzichtet werden. Die Bundesregierung verspricht sich hierdurch beschleunigte Handelsregisteranmeldungen und weniger Bürokratie.
In seiner
Stellungnahme auf den Seiten 149 ff. zum Regierungsentwurf weist der Bundesrat zu recht darauf hin, dass der Wegfall der notariellen Beratung zu häufigen fehlerhaften Anmeldungen führen wird, welche zeit- und kostenintensive Zwischenverfügungen des Handelsregister nach sich ziehen werden. Der Bundesrat schlägt deshalb ein notarielles Gründungsprotokoll vor. Hier soll an der Beratung durch Notarinnen und Notare festgehalten werden.
Der zur Anhörung geladene Sachverständige Dr. Götte, Präsident der Bundesnotarkammer, weist in seiner schriftlichen
Stellungnahme darauf hin, dass nur nach dem Konzept des Bundesrates Notarinnen und Notare weiterhin die Anmeldungen zum Handelsregister für die Unternehmen vornehmen. Die Anmeldungen durch Notare erfolgen in elektronischer Form. Die Richter und Rechtspfleger des Registergerichts können die Anmeldung per Maus-Klick in das Register übernehmen, so dass eine Eintragung im Handelsregister in wenigen Stunden bis wenigen Tagen erfolgt.
Nach dem Konzept der Bundesregierung sollen die Unternehmen dagegen die Anmeldungen selbst vornehmen und sich ohne notarielle Hilfe anschließend mit den Handelsregistern über Zwischenverfügungen auseinandersetzen. Es liegt auf der Hand, dass hierdurch keine Beschleunigung und kein Bürokratieabbau für die Unternehmen eintritt. Das gilt umso mehr, als der Beschleunigungseffekt wegfällt, der durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Notaren und Gerichten erzielten wurde.
Auch der Sachverständige Prof. Dr. Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, rät in seiner schriftlichen
Stellungnahme von einem Verzicht auf notarielle Beratung und notarielle Anmeldung zum Handelsregister ab. Der Verzicht auf die Sachkenntnis der Notarinnen und Notare werde dazu führen, dass vermehrt Gerichte Konflikte lösen müssten, die heute durch notarielle Beratung vermieden werden.
Letztes Update 23.01.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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