Aufgabenübertragung von den Gerichten auf das Notariat
Gesetzentwürfe werden am 15.2.2008 im Bundesrat vorgestellt
Die Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben dem Bundesrat zwei Gesetzentwürfe zur Entlastung der Justiz vorgelegt, die in der kommenden Plenarsitzung am 15.02.2008 behandelt werden. Verschiedene, bislang den Gerichten zugewiesene Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. dem Nachlasswesen, sollen zukünftig Notare erledigen, die für diese Aufgaben besonders geeignet sind.
Beide Gesetzentwürfe werden in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen. Die Pressemitteilung des Bundesrats (TOP 70 b) finden Sie
hier sowie einen weiteren Bericht über die Gesetzesinitiative auf
diesen Internetseiten der Notarkammern des Anwaltsnotariats.
Letztes Update 13.02.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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