Aufgabenübertragung von den Gerichten auf das Notariat

Gesetzentwürfe werden am 15.2.2008 im Bundesrat vorgestellt

Die Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben dem Bundesrat zwei Gesetzentwürfe zur Entlastung der Justiz vorgelegt, die in der kommenden Plenarsitzung am 15.02.2008 behandelt werden. Verschiedene, bislang den Gerichten zugewiesene Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. dem Nachlasswesen, sollen zukünftig Notare erledigen, die für diese Aufgaben besonders geeignet sind. 

Beide Gesetzentwürfe werden in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen. Die Pressemitteilung des Bundesrats (TOP 70 b) finden Sie hier sowie einen weiteren Bericht über die Gesetzesinitiative auf diesen Internetseiten der Notarkammern des Anwaltsnotariats. 

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Polnisch-deutsche Praktikertagung in Wroclaw vom 11. - 13. April 2008  zurueck: Polnisch-deutsche Praktikertagung in Wroclaw vom 11. - 13. April 2008 vor: Förderkreis des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin Förderkreis des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin


Letztes Update 13.02.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats Seite drucken: Aufgabenübertragung von den Gerichten auf das Notariat | Seite einem Freund senden: Aufgabenübertragung von den Gerichten auf das Notariat

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