Aufgabenübertragung von den Gerichten auf Notare
Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.01.2008
Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt in ihrer Pressemitteilung vom 22.01.2008 mit, dass das Land gemeinsam mit Bayern eine Bundesratsinitiative zur Aufgabenverlagerung von den Gerichten auf Notarinnen und Notare einleiten wird. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Erbscheine zukünftig von Notaren und nicht mehr durch Gerichte ausgestellt werden.
Die Justizminister der Bundesländer hatten sich bereits auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin im November 2005 dafür ausgesprochen, den Notaren im Nachlasswesen die Aufgaben des Nachlassgerichts 1. Instanz zuzuweisen. In einer weiteren Konferenz im Juni 2006 baten die Bundesländer die Bayerische Staatsministerin der Justiz federführend einen Gesetzentwurf zur
Übertragung von Aufgaben auf Notare auszuarbeiten, welcher im Jahr 2007 vorgelegt wurde.
Die Notarkammern des Anwaltsnotariats und die Bundesnotarkammer begrüßen eine Übertragung weiterer Aufgaben auf Notarinnen und Notare. Notare sind zur Entlastung der Justiz in besonderem Maße geeignet. Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt werden. Sie üben Funktionen aus, die aus dem Aufgabenbereich des Staates und zwar der Justiz, abgeleitet sind und nehmen hierbei originäre hoheitliche Befugnisse wahr.
Aufgrund der persönlichen Amtsausführung und der Möglichkeit, jederzeit einen Notar in der Nähe aufzusuchen, würde eine Aufgabenübertragung im Nachlasswesen auch zu einer größeren Bürgernähe führen. Das gilt umsomehr, als Notare die Rechtssuchenden auch über den konkreten Sachverhalt hinaus zu weiterführenden rechtlichen Frage, so zum Beispiel im Erbrecht beraten können.
Letztes Update 01.02.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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