Austausch der Signaturkarten
Gültigkeit läuft spätestens am 31.12.2007 ab
Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass alle derzeit an Notare ausgegebenen Signaturkarten spätestens zum 31.12.2007 ablaufen. Aufgrund zwingender Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen die Karten durch neue Karten mit größerer Schlüssellänge (2048 bit statt 1024 bit) ersetzt werden. Jeder Inhaber einer BNotK-Signaturkarte bekommt den Folgeantrag durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer übersandt.
Da die Bundesnetzagentur das für die neuen Karten erforderliche Zertifikat erst verspätet Ende August bereitgestellt hat, konnte nicht vorher mit der Produktion neuer Signaturkarten begonnen werden.
Die Bundesnotarkammer empfiehlt, dass alle Notare die ihnen übersandten Folgeanträge unverzüglich ausfüllen und zurücksenden, sobald Ihnen die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer den Antrag übersandt hat. In diesem Fall wird die Folgekarte rechtzeitig zugestellt.
Letztes Update 25.09.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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