Benennung neuer Patennotare für das Deutsche Notarinstitut
Aus dem Rundschreiben der Notarkammer Frankfurt 1/2010 ist der folgende Aufruf an Notarinnen und Notare entnommen.
Das Deutsche Notarinstitut sieht sich mit einer ständig steigenden Zahl von Gutachtenanfragen konfrontiert. Diese werden nicht nur den anfragenden Notaren zugänglich gemacht, sondern häufig auch im DNotl-Report veröffentlicht sowie in dem frei zugänglichen Gutachten-Abruf-Dienst oder in der den Notaren vorbehaltenen Online-Datenbank DNotl-Online-Plus veröffentlicht.
Angesichts der Breitenwirkung dieser Gutachten und im Interesse einer Qualitätssicherung ist das DNotl auf die Unterstützung durch erfahrene Praktiker angewiesen, insbesondere wenn es um bislang noch ungeklärte bzw. unbekannte Rechtsfragen bzw. Problemstellungen oder um die Entwicklung von neuen Lösungsansätzen geht. Diese Aufgabe erfüllen die Patennotare des DNotl, denen das Deutsche Notarinstitut in regelmäßigen Abständen eine geringe Anzahl ausgewählter Gutachten vorab zur Prüfung zusendet, in hervorragender Weise.
Mittlerweile haben einige der bisherigen Patennotare ihr Amt aus Altersgründen oder aus Gründen der Arbeitsüberlastung niedergelegt. Das Deutsche Notarinstitut benötigt daher interessierte Kollegen, die in folgenden Rechtsgebieten Spezialkenntnisse besitzen und sich als „Patennotarin/Patennotar" zur Verfügung stellen.
Die Notarkammer Frankfurt am Main würde es begrüßen, wenn auch aus dem Bereich des Anwaltsnotariats mehr Kolleginnen und Kollegen sich bereit erklären würden, hier im Dienste des Berufes ihr Wissen einzusetzen. Die Arbeitsbelastung eines Patennotars ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich. Allgemein wird von einem Patennotar verlangt, einzelne Gutachten zu einem jeweiligen Spezialgebiet durchzusehen und im Bedarfsfall Rückmeldung dem das Gutachten anfertigenden DNotl-Mitarbeiter zu geben.
Die Notarkammer bittet interessierte Kolleginnen und Kollegen aus den folgenden Rechtsgebieten, sich bei der Geschäftsstelle zu melden, damit ihr Name an das DNotl weitergeleitet werden kann.
Immobilienrecht, allgemeines Referat
alles/allgemein
Beurkundungsrecht
Grundstückskaufverträge, Bauträger, AGB und sonstiges
Öffentliches Recht
Rechte Abteilung II
Rechte Abteilung III
Vollstreckbare Urkunden, Insolvenzrecht
WEG, Erbbaurecht
Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht
alles/allgemein
Aktienrecht
Gesellschaftsrecht allgemein
Personengesellschaften
Steuerrecht
Stiftungsrecht
internationales Privatrecht und ausländisches Recht
alles/allgemein
Frankreich
Gesellschaftsrecht
Italien
Niederlande
Spanien
IV Recht der Wiedervereinigung
Erb- und Familienrecht
Erbrecht
Familienrecht
Landwirtschaftsrecht
Sozialrecht
Interessierte Notarinnen und Notare können sich bei ihrer Kammer melden.
Letztes Update 16.06.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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