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+++ Aktuelles +++
Prejus - Informationen zur vorsorgenden Rechtspflege in Europa (11.05.2012)
Informationen über die Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in den EU-Mitgliedstaaten sowie über die Zuständigkeiten der Gerichte und der Notare
 
28. Deutscher Notartag vom 29. August bis 1. September 2012 in Köln (26.04.2012)
Programm und Anmeldeformular unter www.notartag.de verfügbar
 
8. "Bürger-Info-Tag" der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema "Übertragung, insbesondere Schenkung unter Familienangehörigen" (30.03.2012)
Bürger-Info-Tag am Mittwoch, 23. Mai 2012
 
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 05.03.2012 (26.01.2012)
Erbfälle mit Auslandsberührung
 
Notarielle Fachprüfung: Prüfungstermine 2012 (16.12.2011)
Auch 2012 werden zwei Prüfungskampagnen stattfinden
 
Europäisches Notarverzeichnis (05.12.2011)
Wo finde ich einen Notar in Europa, der meine Sprache spricht?
 
Notarielle Fachprüfung - Planungen für die Prüfungsdurchgänge 2012 (06.10.2011)
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung veröffentlicht vorläufige Prüfungstermine 2012
 
Symposium "3 Jahre nach dem MoMiG" und 6. Verleihung des Helmut-Schippel-Preises (09.09.2011)
Symposium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 04.11.2011
 
7. "Bürger-Info-Tag" der Notarkammer Frankfurt am Main am 05.10.2011 (15.08.2011)
Thema: "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
 
Termine der zweiten notariellen Fachprüfung 2011 (10.06.2011)
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung endet am 1. August 2011
 
Start des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012 (09.06.2011)
Notarinnen und Notare ohne Anschluss an das Notarnetz müssen bis zum 30.06.2011 kostenfreie Registerbox bestellen
 
Neuer Internetauftritt des Auditorium Celle (11.05.2011)
Fortbildungseinrichtung der Notarkammer Celle
 
Neue Info-Broschüre "Der Zugang zum Anwaltsnotariat nach neuem Recht" (02.05.2011)
Informationen des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung und der Bundesnotarkammer
 
Erbrecht - Aktuelle Fragen (01.04.2011)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 16.06.2011
 
6. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema "Verschenken und Vererben" (04.02.2011)
Bürger-Info-Tag am 23. März 2011
 
Große Nachfrage - ZVR-Card muss nachgedruckt werden (04.02.2011)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin
 
Mehr Sicherheit für Testamente - Zentrales Testamentsregister ab 2012 (30.12.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin
 
Bundestag beschließt Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer (10.12.2010)
Zum 01.01.2012 soll ein elektronisch geführtes Zentrales Testamentsregister (ZTR) für Deutschland eingerichtet werden
 
Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor (30.11.2010)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Populäre Rechtsirrtümer zum Familienrecht (28.10.2010)
Pressemitteilung der Bremer Notarkammer
 
6. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema "Verschenken und Vererben" (26.10.2010)
Bürger-Info-Tag am 23. März 2011
 
Beim Kauf von bebauten Grundstücken - Neuer Besitzer muss für Steuerrückstände aufkommen (08.09.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Vorsorgevollmachten sind wichtig - Angehörige sind nicht automatisch bevollmächtigt (06.08.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Oldenburg
 
Der Versorgungsausgleich nach der Reform - aktuelle Fragen (05.08.2010)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 24.09.2010
 
Europäisches Justizportal seit heute online (16.07.2010)
Informationen zum Recht der europäischen Staaten in 22 Sprachen
 
Ehevertrag: Von der Kür zur Pflicht - Ehepartner sollen mehr Eigenverantwortung übernehmen (13.07.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Informationen in 23 Sprachen zum Erbrecht in Europa (06.07.2010)
Homepage des Europäischen Verbandes der Notare CNUE und der EU-Kommission
 
Aktuelle Probleme des Bauträgerrechts (02.07.2010)
Fortbildungsveranstaltung der Notarkammer Braunschweig am 08.09.2010
 
Wissenswertes für Immobilienkäufer - Wenn die Teilungserklärung nicht stimmt… (24.06.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (22.06.2010)
Gesetzesantrag der Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
 
Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer (18.06.2010)
Beschluss des Bundesrates vom 4. Juni 2010
 
Grunderwerbssteuer (16.06.2010)
Höhe des Steuersatzes
 
Notare: Lotsen beim Immobilienkauf - Checkliste für Immobilienkäufer (01.06.2010)
Pressemitteilung der Bremer Notarkammer
 
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung gibt Prüfungstermine und Prüfungsorte 2010 bekannt (28.05.2010)
Schriftliche Prüfung voraussichtlich in der ersten Oktoberwoche 2010; Anmeldeschluss voraussichtlich am 09.08.2010
 
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung eröffnet (29.04.2010)
www.pruefungsamt-bnotk.de/
 
Drei Jahre nach der WEG-Reform – eine Zwischenbilanz (09.04.2010)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt Universität zu Berlin am 4. Juni 2010
 
Grundschuld: Löschen oder stehen lassen? Kostenersparnis meist minimal (06.04.2010)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Mehr Sicherheit - Beim Notar für Schicksalsschläge vorsorgen (03.03.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
5. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main am 14. April 2010 (18.02.2010)
Thema: Haus- und Wohnungskauf, Bauträgervertrag
 
Nochmals Änderungen im Erbschaftsrecht - Wachstumsbeschleunigungsgesetz bessert nach (14.01.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Vortragsabend zum FamFG (07.01.2010)
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 17.02.2010
 
100jähriges Erbrecht wird modernisiert - Pflichtteil kann durch Schenkungen verringert werden (30.12.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Unternehmergesellschaft feiert einjährigen Geburtstag - Viele Vorteile gegenüber der Gründung einer Ltd. (20.11.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Unterhalt nach der Scheidung wird zur Ausnahme (22.10.2009)
Pressemitteilung der Bremer Notarkammer
 
Städtebauliche Verträge im Notariat - aktuelle Fragen (11.09.2009)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 16. Oktober 2009
 
4. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main am 18.09.2009 (09.09.2009)
Neuer-Bürger-Info-Tag zum Thema Familienrecht
 
Schenkungen - Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser (21.08.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Achtung: Rentenprivileg fällt im September - Neue Regelung zum Versorgungsausgleich nach der Scheidung (20.08.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin
 
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren (02.07.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Die häufigsten Fehler bei der Unternehmensgründung (03.06.2009)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Erben – Nein danke? (06.05.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (30.04.2009)
Gesetz zur Reform des Zugangs ist am 2. April 2009 verkündet worden
 
3. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main am 22. April 2009 (16.04.2009)
Veranstaltungen zum Thema "Neues Erbrecht" an 41 Orten in Hessen
 
Scheidung ohne Ärger - Ehevertrag spart Zeit und Geld (03.04.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Nach dem Risikobegrenzungsgesetz: Darlehensverkaufe im Spannungsfeld von Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und notarieller Praxis (02.04.2009)
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 22.04.2009
 
Besser rechtzeitig schenken...Nachteile des "Berliner Testaments" (11.03.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (18.02.2009)
Abschließende Lesungen im Bundestag am 12. Februar 2009
 
Mediation und Notariat - Potentiale und Chancen (03.02.2009)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 13. 03.2009
 
www.forum-notarrecht.de (02.02.2009)
Neues Internetforum des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin
 
Testamente beurkunden lassen - Geheime Schriftstücke werden oft nicht gefunden (02.02.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Lebenspartner im Todesfall nicht abgesichert - Immobilien erben nahe Verwandte (30.12.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Kassel
 
Reform des Erbrechts - Was sich ändert (17.12.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Das Internationale Vertragsrecht nach der neuen EG-Verordnung (15.12.2008)
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 15.01.2009
 
"Erben ist nur eine frohe Hoffnung" - Viel Publikum bei Kieler Veranstaltung zum Erbrecht (27.11.2008)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Notarielles Testament erspart Zeit und Geld - Den Nachlass sicher verwalten (06.11.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Braunschweig
 
Kieler Erbrechtstag am 24.11.2008 (23.10.2008)
Bürgerinformation zum Thema Steuern und Vererben
 
Die Reform des GmbH-Rechts (15.10.2008)
Veranstaltung des Instituts für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am 4.12.2008
 
Problematische Erbenfolge in der Patchwork-Familie, Ex-Partner mit Hilfe eines Testaments ausschließen (15.10.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Mein Wille geschehe! Patientenverfügungen beglaubigen lassen (10.09.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Oldenburg
 
Bürger-Info-Tage der Notarkammer Frankfurt am Main (10.09.2008)
Neue Informationstage zu den Themen "Neues Erbrecht" und "Familienrecht"
 
Immobilienkauf ohne Risiko - Der Notar hilft (17.07.2008)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Bundestag beschließt GmbH-Reform (MoMiG) (27.06.2008)
 
100jähriges Erbrecht wird modernisiert (05.06.2008)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer vom 28.05.2008
 
Zweites Dresdner Forum für Notarrecht: "Der elektronische Rechtsverkehr in der notariellen Praxis - Bestandsaufnahme und Ausblick" (05.06.2008)
Tagung am 11.07.2008
 
Deutsche Notare im Europa-Vergleich günstig und gut; Kosten mit dem Notar besprechen (22.05.2008)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (17.04.2008)
Zweiter Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main am 18. April 2008
 
Das neue Unterhaltsrecht in der notariellen Praxis (10.04.2008)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 6. Juni 2008
 
Aktuelles Erbschaftsteuerrecht – Abwarten oder Handlungszwang? (03.04.2008)
Veranstaltung der Notarkammer Berlin für ihre Mitglieder am 24. April 2008
 
Noch besser vorsorgen mit ZVR-Card - Über 500 000 Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister (14.03.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin vom 7. März 2008
 
Förderkreis des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin (06.03.2008)
Mitgliederversammlung am 31. März 2008
 
Aufgabenübertragung von den Gerichten auf das Notariat (13.02.2008)
Gesetzentwürfe werden am 15.2.2008 im Bundesrat vorgestellt
 
Polnisch-deutsche Praktikertagung in Wroclaw vom 11. - 13. April 2008 (06.02.2008)
 
Aufgabenübertragung von den Gerichten auf Notare (01.02.2008)
Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.01.2008
 
Studie der Europäischen Kommission zu Kosten von Immobilientransaktionen (31.01.2008)
Deutsche Notare sind im europäischen Vergleich günstig
 
Reform des GmbH Rechts (MoMiG) (24.01.2008)
Bericht über die Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am 23.01.2008
 
Anhörung des Rechtsausschusses zur Modernisierung des GmbH-Rechts (23.01.2008)
 
Ersatzeinreichung zum elektronischen Handelsregister mit CD-ROM (09.01.2008)
In Berlin ist in Ausnahmefällen bis einschließlich 1. Februar 2008 die Ersatzeinreichung möglich
 
Produktion der neuen Signaturkarten (04.01.2008)
 
EGVP unterstützt Signaturkarten der zweiten Generation in allen Bundesländern (19.12.2007)
 
EGVP unterstützt in nahezu allen Bundesländern die neuen Signaturkarten (14.12.2007)
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern folgen
 
Schutz von Kreditnehmern bei Verkauf der Darlehensforderung (14.12.2007)
Bundesministerium der Justiz plant besseren Schutz von Kreditnehmern
 
Einreichung von Handelsregisteranmeldungen in Papierform (12.12.2007)
Das EGVP einiger Bundesländer unterstützt die neuen Signaturkarten noch nicht
 
Update Signotar (07.12.2007)
Einlesen gescannter Dateien
 
Fehlermeldung bei Freischaltung der Signaturkarten der zweiten Generation (05.12.2007)
 
Erfahrungsaustausch zum elektronischen Rechtsverkehr am 3.12.2007 (30.11.2007)
Veranstaltung für Mitglieder der Notarkammer Frankfurt am Main und ihre Mitarbeiter
 
Kein Eigentumserwerb durch Personen, die auf UN-Sanktionsliste geführt werden (19.10.2007)
Urteil des EUGH vom 11.10.2007, Aktz. C-117/06
 
Austausch der Signaturkarten (12.10.2007)
Auch TeleSec-Karten müssen ausgetauscht werden
 
Prüfer gesucht! (26.09.2007)
Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat
 
Zugang zum Anwaltsnotariat (26.09.2007)
Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 5.4.2007
 
Zugang zum Anwaltsnotariat (26.09.2007)
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuregelung
 
Austausch der Signaturkarten (25.09.2007)
Gültigkeit läuft spätestens am 31.12.2007 ab
 
Festkolloquium Institut für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin (25.09.2007)
Veranstaltung zum Privatrecht am 23.11.2007
 
Änderung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) (25.09.2007)
 
Kostenrecht: Gebühren für die Einholung von Löschungsbewilligungen (25.09.2007)
Beschluss des BGH vom 12.07.2007
 
Newsletter des Deutschen Notarinstituts (25.09.2007)
 

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BeurkG - Ergänzung des §17 Abs. 2a

Ergänzung des §17 Abs. 2a BeurkG aus: Kammerreport Hamm 4/2002, Seite 38 ff

Ergänzung des §17 Abs. 2a BeurkG

Zum 1.8.2002 ist die bereits im letzten KammerReport angekündigte Ergänzung des § 17 Abs. 2 a BeurkG in Kraft getreten. Die Vorschrift lautet nunmehr wie folgt:

"Der Notar soll das Beurkundungsverfahren so gestalten, daß die Einhaltung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 gewährleistet ist. Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass

die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder
durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden und

der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311 b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des BGB unterliegen, geschieht dies im Regelfall dadurch, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Amtspflichten des Notars bleiben unberührt."

Die Neuregelung betrifft nur Verbraucherverträge im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB, also Verträge, bei denen ein Vertragspartner Unternehmer, der andere Verbraucher ist (§§ 13, 14 BGB). Nicht anwendbar ist § 17 Abs. 2 a BeurkG auf Verträge, an denen ausschließlich Verbraucher oder Unternehmer beteiligt sind.

Nach § 17 Abs. 2 a Satz 2 Nr. 1 BeurkG soll der Notar darauf hinwirken, daß die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder durch eine Vertrauensperson vor ihm abgegeben werden. Die Vorschrift geht über die berufsrechtlichen Richtlinien der Notarkammer erheblich hinaus, weil die "Hinwirkungspflicht" des Notars in jedem Einzelfall und nicht nur bei der systematischen Einbeziehung von Vertretern besteht.

Weder aus dem Gesetz noch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, wer als "Vertrauensperson" im Sinne des § 17 Abs. 2 a Nr. 1 BeurkG anzusehen ist. Sicher fallen hierunter nahe Verwandte, Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten oder Freunde des Beteiligten. Auch seine Rechtsanwälte oder Steuerberater dürften regelmäßig als Vertrauenspersonen anzusehen sein. Wer dagegen dem anderen Vertragspartner, also dem Unternehmer näher steht als dem Verbraucher, scheidet als dessen "Vertrauensperson" aus; dies gilt insbesondere bei Treuhandmodellen. Auch die Angestellten des Notars dürften nicht "Vertrauenspersonen" des Verbrauchers sein, weil ihre Einschaltung nicht auf der Nähe zum Verbraucher, sondern auf der Nähe zum Notar beruht.

Die Einschaltung einer Vertrauensperson des Verbrauchers dürfte allerdings dann nicht erforderlich sein, wenn kein weiterer Belehrungsbedarf des Verbrauchers besteht. Dies gilt insbesondere bei der Beurkundung einer zunächst ausgesetzten Auflassung sowie bei Vollzugszugsvollmachten. Anders dürfte dies bei der Bestellung von Grundpfandrechten zu sehen sein, so daß der Notar mehr denn je darauf dringen sollte, daß die Erwerber bei der Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten persönlich anwesend sind oder sich durch eine Vertrauensperson vertreten lassen.

§ 17 Abs. 2 a Satz 2 Nr. 2 BeurkG verpflichtet den Notar darauf hinzuwirken, daß der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen. Die Vorschrift entspricht damit weitgehend den berufsrechtlichen Richtlinien der Notarkammer. Dabei muß der Notar nicht persönlich für die Vorabinformation des Verbrauchers sorgen, sondern er muß lediglich auf eine ausreichende Information hinwirken. Es genügt deshalb, wenn auf seine Veranlassung hin der andere Vertragsteil den Verbraucher informiert. Da sich der Notar aber hierauf nicht verlassen kann, sollte er die Vorabinformation letztlich selbst besorgen. Zeitpunkt und Art der Vorabinformation stehen grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Notars. Die zur Verfügungstellung eines Vertragsentwurfs kann, muß aber nicht sinnvoll sein; u. U. ist dem Verbraucher mit einer erläuternden Darstellung des Vertragsgegenstandes durch den Notar mehr gedient als mit der Übersendung eines Vertragsentwurfs.

Die in § 17 Abs. 2 a Nr. 2 BeurkG vorgesehen 2-Wochen-Frist erfaßt nur Verbraucherverträge, die nach § 311 b Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 BGB beurkundungsbedürftig sind, also Grundstücksgeschäfte und Verträge über das gegenwärtige Vermögen. Der Verbraucher ist (nur) in diesen Fällen im Regelfall dadurch zu informieren, daß ihm der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird, § 17 Abs. 2 a Satz 2 Nr. 2 BeurkG. Erfaßt sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstückseigentum (§ 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB) und über die Bestellung oder Veräußerung von Erbbaurechten ( § 11 Abs. 2 ErbbauVO) sowie Verträge, die im Sinne des § 311 b Abs. 3 BGB das gegenwärtige Vermögen eines Vertragesteils betreffen. Im wesentlichen gilt die 2-Wochen-Frist damit für den Bauträgervertrag und den Immobilienkauf durch oder von einem Unternehmer (einschließlich Kaufverträgen mit Gemeinde oder Kirche). Die Bestellung von Grundpfandrechten fällt insoweit nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift.

Die Information des Verbrauchers erfolgt regelmäßig durch zur Verfügungstellung des beabsichtigten Vertragstextes, entweder durch den Notar selbst oder durch einen Dritten. Der Text muß nicht durch den Notar selbst entworfen worden sein. Entsprechend dem Zweck der Vorschrift sollte allerdings darauf hingewirkt werden, daß der Verbraucher einen Text erhält, den der Notar der Beurkundung tatsächlich zugrunde zu legen beabsichtigt. Erfährt der beabsichtigte Text in der Zeit vor dem Beurkundungstermin Änderungen, nötigt das in der Regel nicht dazu, dem Verbraucher die geänderte Textfassung wiederum vorab zur Verfügung zu stellen. Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn der zunächst beabsichtigte Text vollständig oder im wesentlichen durch einen neuen Text ersetzt wird.

Für die Wahrung der 2-Wochen-Frist dürfte es auf den Eingang des beabsichtigten Vertragstextes bei dem Verbraucher ankommen. Von der Frist kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Bei eilbedürftigen Beurkundungen kann die Frist verkürzt werden. Duldet der Vertragsabschluß keinen Aufschub, dürfte es sogar zulässig sein, ganz von einer Vorabinformation des Verbrauchers abzusehen. Dies kann etwa gelten bei bevorstehendem längerem Krankenhausaufenthalt, bei Urlaubsreisen oder bei der Inanspruchnahme fristgebundener steuerlicher Vorteile. Der bloße Wunsch der Beteiligten, sofort zu beurkunden, ohne sachliche Gründe für die Eilbedürftigkeit anführen zu können, genügt hingegen nicht.

§ 17 Abs. 2 a Satz 2 BeurkG enthält eine Sollvorschrift. Verstöße berühren nicht die Wirksamkeit der Beurkundung, stellen aber Amtspflichtverletzungen dar und können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Der Notar sollte die von ihm ergriffenen Maßnahmen zur Befolgung des § 17 Abs. 2 a Satz 2 BeurkG in seinen Nebenakten dokumentieren. Bei der Nichteinhaltung der 2-Wochen-Frist oder bei einer Beurkundung mit einer Person, die nicht Vertrauensperson des Verbrauchers ist, sollten die hierfür maßgeblichen Gründe in der Urkunde selbst dokumentiert werden.



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Bauträgerverträge und Steuerabzugspflicht (§§ 48 ff. EStG)  vorheriger Begriff: Bauträgerverträge und Steuerabzugspflicht (§§ 48 ff. EStG) naechster Begriff: BeurkG - Neufassung des § 17 Abs. 2 a BeurkG - Neufassung des § 17 Abs. 2 a


Letztes Update 24.08.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats Seite drucken: BeurkG - Ergänzung des §17 Abs. 2a | Seite einem Freund senden: BeurkG - Ergänzung des §17 Abs. 2a