Bundestag beschließt GmbH-Reform (MoMiG)

 

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

Das Gesetz wird dem Bundesrat zugeleitet und danach voraussichtlich im Herbst 2008 in Kraft treten. Mit § 5a GmbHG n.F. soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit Stammkapital von unter 25.000,- € eingeführt werden. Das Mindestkapital der "normalen" GmbH bleibt bei 25.000,- €. Für unkomplizierte Standardgründungen (mit höchstens drei Gesellschaftern) werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle zur Verfügung gestellt.

Die Gründung einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft wird auch künftig nur mit notarieller Beurkundung der Satzung möglich sein; das gilt auch bei Verwendung der Musterprotokolle bei unkomplizierten Standardgründungen. Eine Unterschriftsbeglaubigung reicht nicht aus. Der Bundestag hat insoweit die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags zu § 2 Abs. 1a GmbHG n.F. vom 18.06.2008 (BT-Drucksache 16/9737 vom 24.06.2008) angenommen.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier.






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