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Deutsche Notare im Europa-Vergleich günstig und gut; Kosten mit dem Notar besprechenPressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen NotarkammerSchleswig-Holsteinische Notarkammer. Bei dem Kaufvertrag über ein Eigenheim, der Gründung einer GmbH, dem Aufsetzen eines Testaments oder wenn ein Erbschein beantragt werden soll - stets schreibt das Gesetz die Beurkundung beim Notar vor. Das kostet Geld – doch längst nicht so viel wie viele Verbraucher meinen. Vorstellungen, dass die Notarkosten bei ca. 5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie liegen, sind schlichtweg falsch. Die Notarkosten sind in einer vom Gesetzgeber festgeschriebenen Kostenordnung (KostO) geregelt und sind somit bei allen deutschen Notaren gleich hoch. Sie berechnen sich nach Art der Tätigkeit und nach dem Wert des zu beurkundenden Gegenstandes. Eine Untersuchung der Harvard University im Herbst 2007 hat den deutschen Notaren - verglichen mit England und Schweden – niedrige Kosten aber eine hohe Qualität bescheinigt. Bei den Notarkosten gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Die Revisoren der Landgerichte kontrollieren regelmäßig, ob der Notar korrekt abgerechnet hat. Hat er zu viel berechnet, muss er die Differenz zurückzahlen, hat er zu wenig berechnet, muss er diese nachfordern. Wird beispielsweise eine Immobilie für 200 000 Euro unter Eintragung einer Grundschuld von 80 Prozent des Preises gekauft, muss der Käufer mit rund einem Prozent Notarkosten vom Kaufpreis rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragungen beim Grundbuchamt, die sich auf ungefähr. 0,5 Prozent belaufen. Beim Kauf einer Immobilie sollte der Käufer somit ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises für Gericht und Notar einkalkulieren, so die Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Bei einem Einzeltestament liegt die Gebühr für den Notar bei einem Reinvermögen von 250.000 bei 400 Euro. Hinzu kommt die Gebühr des Amtsgerichts von 0,04 Prozent für die Hinterlegung des Testaments. Eine notarielle Vorsorgevollmacht kostet bei einem Reinvermögen von 250.000 Euro genau 216 Euro. Zu den genannten Notarkosten kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Wer unsicher ist, was die Kosten für Beurkundungen angeht, muss kein Risiko eingehen, sondern sollte sich zuvor vom Notar genau erklären lassen, wie viel Geld er für seine Tätigkeiten berechnet. Der Notar ist ein neutraler Berater, der seinen Mandanten hilft, ihre Absichten rechtssicher zu formulieren. Er hat den sichersten aber auch den kostengünstigsten Weg aufzuzeigen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Er hat die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen und über etwa bestehende Risiken aufzuklären. Und er muss Verträge und Erklärungen so gestalten, dass die Vermögensinteressen der Beteiligten gesichert bleiben. Macht der Notar einmal einen Fehler, so haftet er dafür. Jeder Notar muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen. Darüber hinaus unterhalten die Notarkammern Vertrauensschadensversicherungen. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de Textumfang: 2 875 Zeichen inklusive Leerzeichen
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