Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Erwerberin und Verkäuferin von Immobilien
Quelle: Newsletter Westfälische Notarkammer 26/2010
Die Westfälische Notarkammer weist auf einen Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010 (I 15 W 440/10 OLG Hamm) zur Problematik der erwerbenden GbR hin:
"In seinem Beschluss vom 02.11.2010 hat das OLG Hamm nunmehr grundsätzlich entschieden, dass bei einer Auflassung eines Grundstücks auf eine bereits bestehende BGB-Gesellschaft auf einen urkundlichen Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft nicht verzichtet werden kann und dass eine eidesstattliche Versicherung kein taugliches Nachweismittel im Grundbuchverfahren sei. Das Gericht hat sich damit die strenge Auffassung des OLG München zu Eigen gemacht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig."
Letztes Update 30.11.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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