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Die häufigsten Fehler bei der UnternehmensgründungPressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen NotarkammerSchleswig-Holsteinische Notarkammer. Existenzgründer unterschätzen häufig, dass sie sich – je nach Branche – mit einer Reihe von rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen müssen. Die wichtigsten Vorschriften betreffen das Handelsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Arbeits- und Vertragsrecht sowie Fragen der Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung. Wer sich selbstständig machen will, sollte sich deshalb bereits während der Gründungsvorbereitung darüber informieren, welche Gesetze und Verordnungen für sein unternehmerisches Vorhaben relevant sind. Häufig wird vergessen, dass der Existenzgründer sein Gewerbe bei Aufnahme der Tätigkeit bei der Stadt oder Gemeinde anmelden und möglicherweise weitere Genehmigungen (Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis etc.) einholen muss. Besondere Sorgfalt sollte der Existenzgründer auf die Wahl der richtigen Unternehmensform legen. Ist die Rechtsform auf seine Bedürfnisse zugeschnitten? Trägt die gewählte Rechtsform die Planungen für die zukünftige Entwicklung seines Unternehmens? Ermöglicht die gewählte Rechtsform eine Kapitalbeschaffung in dem erforderlichen Umfang? Bei der Gründung eines neuen Unternehmens ist die Haftungsbeschränkung für den Existenzgründer von großer Bedeutung. Die Haftung sollte – soweit möglich – auf das Unternehmen beschränkt werden, damit im Falle des Scheiterns der Geschäftsidee die persönlichen Vermögenswerte des Unternehmers geschont werden. Möglich ist dies über die Gründung einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG und neuerdings ohne hohen Kapitalaufwand (Mindestkapital 1,-- Euro) über die Unternehmergesellschaft (UG). Seitdem es die Unternehmergesellschaft (UG) gibt, macht es keinen Sinn mehr, aus Kostengründen - wie es seit einigen Jahren Mode war – als Rechtsform eine englische Limited zu wählen. Eine Limited hat den Nachteil, dass sie bei manchen Geschäftspartnern als „suspekte“ Gesellschaftsform gilt, ihre Zahlungsfähigkeit somit bezweifelt wird. Außerdem müssen jährliche Berichte, Bilanzen etc. in England abgegeben werden. Die dabei entstehenden Beratungskosten können auf Dauer höher sein als bei einer deutschen GmbH. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Existenzgründer sollten daher auf jeden Fall zuerst ihren Notar zu Rate ziehen und sich dann auch steuerlich beraten lassen. Gerade bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) neigen die Gesellschafter häufig dazu, für den Gesellschaftsvertrag einen Mustervertrag zu verwenden. Dieser muss aber unbedingt an die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden. Wird das Unternehmen gemeinsam mit anderen Gesellschaftern gegründet, ist unbedingt zu empfehlen, die Kompetenzen und Aufgaben klar zu verteilen und für den Fall einer Trennung vorab Regeln fest zu legen. Der Existenzgründer sollte sich seine Mitgesellschafter sorgfältig auswählen. Nach Angaben des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung ist Streit innerhalb des Gründerteams bei vier Prozent der Insolvenzen Grund für die Pleite. Ist den Partnern gestattet, jeweils den vollen Gewinn aus der Gesellschaft zu entnehmen, so kann das die Liquidität des Unternehmens belasten. Es sollte deshalb bestimmt werden, in welchem Umfang Geldbeträge an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Gerade in der Anfangszeit der unternehmerischen Tätigkeit wird häufig übersehen, dass Umsatz- und Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge pünktlich abgeführt werden müssen. Nicht fristgerechte Zahlung führt nicht nur zu einer persönlichen Haftung, sondern wird auch strafrechtlich geahndet. Bildet die unternehmerische Tätigkeit des Gründers die Existenzgrundlage auch für seinen Ehegatten und seine Kinder, sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden, der das Fortbestehen des Unternehmens auch für den Fall einer Scheidung sichert. Ansonsten wäre bei einer Scheidung der Wert des Unternehmens in den Zugewinnausgleich einzubeziehen. Häufig führt eine Scheidung zu einem wirtschaftlichen Niedergang des Unternehmens mit der Folge, dass der Unternehmer seinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de. Textumfang ca. 4 269 inkl. Leerzeichen
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