Einreichung von Handelsregisteranmeldungen in Papierform
Das EGVP einiger Bundesländer unterstützt die neuen Signaturkarten noch nicht
Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass die Signaturkarten der neuen Generation, welche über das Jahr 2007 hinaus gültig sind, leider noch nicht allen Bundesländern durch das EGVP unterstützt werden. Für den Betrieb und die Umstellung des EGVP sind die Bundesländer verantwortlich.
Der Bundesnotarkammer zufolge unterstützt das EGVP folgender Bundesländer mit Stand 11.12.2007 die Signaturkarten zweiter Generation nicht:
Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern.
In diesen Bundesländern ist derzeit die Einreichung in Papierform möglich, wenn der betreffende Notar
nur über eine Signaturkarte der neuen Kartengeneration verfügt. Die Einreichung in Papierform ist solange möglich, bis das jeweilige EGVP die neuen Karten unterstützt. Rechtsgrundlage der Einreichung in Papierform sind die
Rechtsverordnungen der Länder. Notarinnen und Notare sollten den Antrag auf Ersatzeinreichung in Papierform damit begründen, dass das EGVP die neue Karte nicht unterstützt.
Sofern der Gültigkeitszeitraum der alten Signaturkarten noch nicht abgelaufen ist, sind elektronische Einreichungen mit diesen Karten nach wie vor in allen Bundesländern möglich.
Es ist zu hoffen, dass die Probleme in allen Bundesländern in wenigen Tagen behoben sind, so dass dann auch mit den Karten zweiter Generation die elektronische Einreichung möglich ist.
Letztes Update 12.12.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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