Elektronischer Rechtsverkehr mit den Vereinsregistern in Nordrhein-Westfalen
Anmeldungen zum Vereinsregister können ab dem 1.10.2011 als elektronische Dokumente eingereicht werden
Die Westfälische Notarkammer informiert in ihrem Newsletter vom 07.10.2011 über die Möglichkeit der Anmeldung zum Vereinsregister in elektronischer Form:
"Die Elfte Verordnung zur Änderung der elektronischen Registerverordnung Amtsgerichte ist im GVBl. NW vom 23.09.2011 verkündet worden. Damit können seit dem 01.10.2011 bei allen das Vereinsregister führenden Amtsgerichten Anmeldungen zum Vereinsregister auch in elektronischer Form erfolgen. Die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auch weiterhin in Papierform einzureichen, bleibt erhalten; es besteht keine Pflicht zur elektronischen Einreichung.
Die Westfälische Notarkammer ermutigt Notarinnen und Notare indes ausdrücklich, die elektronische Form der Anmeldung zum Vereinsregister zu wählen. Die elektronische Form ist zukunftsweisend und dient der Stärkung des Notariats im Registerwesen.
Die elektronische Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt über das Programm XNotar, in dem vereinsspezifische Anmeldefälle hinzugefügt worden sind. Sie finden diese Anmeldefälle, wenn Sie ein das Vereinsregister führendes Amtsgericht adressieren."
Letztes Update 12.10.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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