Elektronisches Testamentsregister: Vier-Wochenfrist für Inbetriebnahme der Registerbox
Die Westfälische Notarkammer weist in ihrem Newsletter 13/2011 vom 19.08.2011 darauf hin, dass Notarinnen und Notare die Registerbox für den gesicherten Zugang zum elektronischen Testamentsregister nach Auslieferung binnen vier Wochen in das EDV Netz im Notariat integrieren und in Betrieb nehmen müssen. Anderenfalls wird die auf das Notariat abgestimmte Konfiguration in der Registerbox zurückgesetzt, so dass die Box nicht mehr brauchbar ist.
Letztes Update 24.08.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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