Erhöhung der Gebühren beim Handelsregister
Die Westfälische Notarkammer weist in Ihrem Newsletter 30/2010 vom heutigen Tag auf eine Erhöhung der Handelsregistergebühren hin:
"Am 1.1.2011 wird die Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (BGBl. 2010 I, 1731) in Kraft treten. Dadurch erhöhen sich die Handelsregistergebühren teilweise deutlich, insbesondere für die Ersteintragung
eines Einzelkaufmannsvon 50,00 € auf 70,00 €
einer Gesellschaft mit bis zu 3 Gesellschaftern von 70,00 € auf 100,00 €
einer GmbH / UG (haftungsbeschränkt) von 100,00 € auf 150,00 €.
Für die Eintragung von Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz, insbesondere auch die Ersteintragungen von Gesellschaften aufgrund einer Umwandlung sind noch erheblichere Gebührenanstiege zu verzeichnen (in der Regel Erhöhung um mindestens 100,00 €)."
Letztes Update 30.12.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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