Erhöhung der Grunderwerbsteuer in weiteren Bundesländern
Dem Newsletter 30/2010 der Westfälischen Notarkammer vom heutigen Tag ist folgender Hinweis auf steigende Grunderwerbsteuersätze zu entnehmen:
"Nachdem bereits die Länder Berlin und Sachsen-Anhalt sowie die Freie und Hansestadt Hamburg von der Steuergesetzgebungskompetenz für die Bestimmung der Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer gem. Art. 105 Abs. 2 a Satz 2 GG Gebrauch gemacht haben, haben nunmehr auch die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Saarland sowie die Freie Hansestadt Bremen die Grunderwerbsteuersätze erhöht. Ab dem Jahr 2011 gelten folgende Steuersätze:
Bundesland Grunderwerbsteuersatz
Brandenburg 5,0 %
Bremen 4,5 %
Berlin 4,5 %
Hamburg 4,5 %
Niedersachsen 4,5 %
Sachsen-Anhalt 4,5 %
Saarland 4,0 %
übrige Länder 3,5 % "
Letztes Update 30.12.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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