Ersatzeinreichung zum elektronischen Handelsregister mit CD-ROM
In Berlin ist in Ausnahmefällen bis einschließlich 1. Februar 2008 die Ersatzeinreichung möglich
Das Amtsgericht Charlottenburg teilt mit, dass in Berlin in Ausnahmefällen die Ersatzeinreichung von Handelsregisterdokumenten mittels CD-ROM bis einschließlich 1.2.2008 zulässig ist. Bei der Form der Ersatzeinreichung müssen folgende Punkte beachtet werden:
1. Die CD-ROM muss die elektronischen Urkundsabschriften enthalten.
2. Es ist eine gesonderte Bestätigung des Notars erforderlich, dass
a. ihm eine Einreichung über das EGVP zur Zeit nicht möglich ist,
b. die auf dem beigefügten Datenträger übermittelten Dateien mit den ihm vorliegenden Papierdokumenten (Ausfertigung, Abschrift, Urschrift) übereinstimmen
c. die Übersendung über das EGVP zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden kann.
Die Bestätigung des Notars ist zu unterschreiben und mit seinem Dienstsiegel zu versehen. Die Bestätigung ist sowohl in Papierform als auch auf der CD-ROM beizufügen.
Für nähere Informationen steht die Notarkammer Berlin gern zur Verfügung.
Letztes Update 09.01.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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