Generalanwalt: Notarielle Beurkundung ist öffentliche Gewalt, Staatsangehörigkeitsvorbehalt aber unverhältnismäßige Diskriminierung
Schlussanträge im Vertragsverletzungsverfahren zum deutschen Notariat
Die Bundesnotarkammer berichtet in Ihrer
Pressemitteilung vom 14.09.2010 über die
Schlussanträge des Generalanwaltes Cruz Villalón in den Vertragsverletzungsverfahren wegen der Zugangsvoraussetzung der Staatsangehörigkeit zum Notarberuf und der Nichtumsetzung der Diplomanerkennungsrichtlinie, das die Europäische Kommission gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten führt.
Der Generalanwalt stellt fest, dass Notare allgemein und in der Gesamtheit ihrer Tätigkeit öffentliche Gewalt ausüben. Damit greife auch die Ausnahmevorschrift von der Niederlassungsfreiheit. Weil aber vorliegend das Staatsangehörigkeitserfordernis, d.h. eine offene und schwerwiegende Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in Rede stehe, solle im Lichte der Regeln über die Unionsbürgerschaft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung finden.
Letztes Update 14.10.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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