Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
Gesetzesantrag der Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Der Freistaat Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben einen Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare in den Bundesrat eingebracht. Informationen zum Inhalt des Entwurfs vom 05.02.2010 hat die Bundesnotarkammer auf ihren
Internetseiten veröffentlicht.
Letztes Update 22.06.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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