Immobilienkauf ohne Risiko - Der Notar hilft
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
Westfälische Notarkammer. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Riester-Sparverträge auch für den Erwerb oder die Renovierung von Immobilien eingesetzt werden können, denn Immobilieneigentum bietet Sicherheit für das Alter. Dennoch: Immobilien sind und bleiben teuer. Die Käufer müssen sich jahrzehntelang mit hohen Schulden belasten. Der Kauf einer Immobilie ist deshalb immer ein Risiko. Aus diesem Grund verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch, dass der Kaufvertrag über eine Immobilie notariell beurkundet werden muss.
Die Aufgabe des Notars ist, sowohl Käufer und Verkäufer gegen Betrügereien zu schützen. Er klärt alle Beteiligten über eingetragene und möglicherweise abzulösende Rechte auf und sorgt dafür, dass der Erwerber – wenn gewünscht – das Eigentum lastenfrei kauft. Mit dem Notar besprechen die Vertragsparteien auch, welche eventuellen Zusatzpflichten der Verkäufer übernimmt. Dieser kann sich zum Beispiel dazu verpflichten, Altlasten auf dem Grundstück zu beseitigen. Wenn ein Käufer ein renovierungsbedürftiges und schadhaftes Bauwerk erwirbt, sorgt der Notar dafür, dass alle getroffenen Vereinbarungen „wasserdicht“ in den Kaufvertrag eingebaut werden.
Der Notar ist der neutrale Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Er bietet die Sicherheit, die anderenfalls nur für sehr viel Geld, z.B. durch Bürgschaften, zu bekommen wäre. Die Notargebühren richten sich nach dem Wert der verkauften Immobilie. Der Kauf eines Hauses für 250 000 Euro wird z.B. mit 1 350 Euro für die Vertragsbeurkundung abgerechnet. Wenn der Käufer den Kaufpreis finanziert und für die finanzierende Bank eine Grundschuld z.B. über 150 000 Euro bestellen muss, kostet die Beurkundung dieser Grundschuld zusätzlich 360 Euro.
Letztes Update 17.07.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

|
