Kostenrecht: Gebühren für die Einholung von Löschungsbewilligungen
Beschluss des BGH vom 12.07.2007
Die Westfälische Notarkammer weist auf den aktuellen Beschluss des BGH, Aktz.: V ZB 113/2006 hin, den Sie auf der
Homepage des BGH abrufen können. Der BGH entschied, dass für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten keine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO, sondern eine Vollzugsgebühr gemäß § 146 Abs. 1 KostO anfällt.
Letztes Update 25.09.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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