Lebenspartner im Todesfall nicht abgesichert - Immobilien erben nahe Verwandte
Pressemitteilung der Notarkammer Kassel
Notarkammer Kassel. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in einer gemeinsamen Immobilie. Solange man glücklich unter einem Dach wohnt, gibt es keine Probleme. Doch was passiert, im Falle einer Trennung oder beim plötzlichen Tod eines Lebenspartners.
Trennt sich das Paar, wird meist auch die gemeinsame Immobilie verkauft. Sind beide im Grundbuch eingetragen und kommt es zu keiner Einigung über die Aufteilung des Verkaufserlöses, so wird dieser geteilt. Hat einer der Lebenspartner beim Kauf einen höheren Anteil der Kaufsumme finanziert, so hat dieser im Falle einer Trennung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Der Erlös wird zur Hälfte geteilt. Wer dieses verhindern will, muss vorsorgen. Bei einem Notar können sich unverheiratete Paare beraten lassen, wie bei einer Trennung Ungerechtigkeiten behoben werden können. Dabei sollte berücksichtigt werden, ob ein Partner den Haushalt geführt und Kinder versorgt hat und somit berufliche Nachteile für seine Karriere in Kauf nehmen musste. Häufig haben auch die Eltern des einen Partners das Haus mit finanziert oder günstige Verwandtendarlehen gewährt. Der Notar hilft auch für diese Fälle eine Regelung zu finden. Ferner gibt es die Möglichkeit, festzulegen, dass im Trennungsfall die Immobilie auf einen der Partner übergeht. Und schließlich sollte sich das Paar schon beim Notar einigen, wie Verluste oder Gewinne beim Immobilienverkauf zu verteilen sind.
Haben beide Lebenspartner die Immobilie gemeinsam finanziert und ist nur eine Person als Eigentümer eingetragen, so sollte mit dem Notar für den Fall der Trennung oder für den Todesfall erörtert werden, wie der nicht eingetragene Partner vor einer Übervorteilung geschützt werden kann. Anderenfalls drohen lange und kostspielige Gerichtsverfahren.
Stirbt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so gehört der Überlebende nicht zu den gesetzlichen Erben. Gibt es kein Testament, so erben zuerst die Kinder und auch die Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung. Eventuell gibt es sogar noch einen Ehepartner, von dem man schon lange getrennt lebt. Ist die Scheidung noch nicht eingereicht, ist der Ehepartner gesetzlicher Erbe oder hat Anspruch auf einen Pflichtteil. War der Verstorbene kinderlos, erben die Eltern, Geschwister und Großeltern des Erblassers oder sogar fernere Verwandte. Im schlimmsten Fall fällt das Vermögen und somit auch ein Teil der Immobilie an den Staat. Wer dies verhindern will, sollte sich bei einem Notar beraten lassen, wie er den Lebenspartner im Todesfall absichern kann.
In Zweifelsfällen hilft ein Notar weiter. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de
Textumfang: 2 766 Zeichen inklusive Leerzeichen
Letztes Update 30.12.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

|
