Mehr Sicherheit für Testamente - Zentrales Testamentsregister ab 2012Pressemitteilung der Notarkammer BerlinNotarkammer Berlin. Alle Testamente können ab 2012 in einem Zentralen Testamentsregister, das aktuell von der Bundesnotarkammer eingerichtet wird, registriert werden. Die digitale und zentrale Speicherung der Verwahrangaben zu Testamenten ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Ablieferung der Urkunden im Sterbefall. Erfasst werden alle erbrechtlich relevanten Urkunden, die in amtliche oder notarielle Verwahrung gelangen, also insbesondere Erbverträge und notarielle Testamente. Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente nicht oder erst nach Jahren gefunden werden. Die Notarkammer empfiehlt allen, die ein Testament errichten wollen, auf Nummer sicher zu gehen: In einer notariellen Urkunde wird nicht nur der letzte Wille rechtssicher dokumentiert. Deren Registrierung im Zentralen Testamentsregister garantiert auch, dass dieser im Nachlassverfahren berücksichtigt wird. Mit dem Zentralen Testamentsregister wird das gerichtliche Nachlassverfahren in Deutschland enorm beschleunigt. Bisher werden z.B. Urkunden zur Erbfolge dezentral bei ca. 5000 Stellen auf Karteikarten verwaltet. Moderne Kommunikationswege werden nicht genutzt. Das ändert sich nun. Ab 2012 erhält das Nachlassgericht nach dem Tod sofort eine Übersicht über alle für die Erbscheinserteilung relevanten Urkunden, die sich irgendwo in Deutschland in amtlicher oder notarieller Verwahrung befinden. Erbscheine, die nötig sind, um z.B. Geld von dem Konto des Verstorbenen abzuheben, können viel schneller als zuvor erteilt werden. Wenn der Sterbefall eintritt, benachrichtigt in Zukunft das zuständige Standesamt das Zentrale Testamentsregister. Dort wird im Computer geprüft, ob der Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat. Sofort werden dann das Nachlassgericht und die Verwahrstellen entsprechend informiert. Der Datenschutz bleibt gewahrt. Gespeichert werden nur die Daten, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich sind, nicht aber der Inhalt von Testamenten oder Erbverträgen. Auskünfte zur Ermittlung erbrechtlich relevanter Urkunden können Gerichten und Notaren erteilt werden, zu Lebzeiten muss aber der Erblasser der Auskunftserteilung zugestimmt haben. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.
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