Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

Gesetz zur Reform des Zugangs ist am 2. April 2009 verkündet worden

Am 02.04.2009 ist das Gesetz zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform zuvor in abschließenden Lesungen am 12.02.2009 verabschiedet. Mit der Reform wird unter anderem eine notarielle Fachprüfung eingeführt, während das bisherige Punktesystem nach den Verwaltungsvorschriften der Bundesländer wegfällt.

Sie finden den verkündeten Gesetzestext unter folgendem Link.

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Letztes Update 30.04.2009 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats Seite drucken: Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat | Seite einem Freund senden: Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

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