Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

Abschließende Lesungen im Bundestag am 12. Februar 2009

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Zugangs zum Anwaltsnotariat am 12.02.2009 in abschließenden Lesungen verabschiedet. Grundlage der zweiten und dritten Lesung war die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags vom 11.02.2009. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz in den nächsten Wochen verkündet wird.

Das Gesetz enthält in Artikel 2 eine zweijährige Übergangsfrist, so dass die ersten Ausschreibungen von Notarstellen nach neuem Recht voraussichtlich im Jahr 2011 erfolgen werden. Da bei der Bundesnotarkammer zunächst das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung eingerichtet werden muss, ist eine Zulassung zur Prüfung voraussichtlich frühestens zehn Monate nach Verkündung des Gesetzes möglich; § 120 Abs. 2 BNotO-E.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer.

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