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Noch besser vorsorgen mit ZVR-Card - Über 500 000 Vollmachten im Zentralen VorsorgeregisterPressemitteilung der Notarkammer Berlin vom 7. März 2008Notarkammer Berlin. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden über eine Million Bürger von einem vom Gericht bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und schriftlich eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Mit einer solchen Vollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Interessen und Belange wahrnimmt. Doch leider haben die Gerichte oft Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. Abhilfe kann hier ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) unter www.vorsorgeregister.de schaffen. Bisher wurden dort über 500 000 Vollmachten registriert. Mit dem Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden, so die Notarkammer Berlin. Zur Dokumentation erhalten die Vollmachtgeber eine ZVR-Card im Scheckkartenformat mit Angaben zum Vollmachtgeber und zu maximal zwei Bevollmächtigten, dem Aufbewahrungsort der Vollmacht und Angaben über zusätzliche Eintragungen wie Betreuungs- oder Patientenverfügung. Die Karte passt ins Portemonnaie und kann immer bei sich getragen werden – eine weitere Sicherheit, dass im Bedarfsfall der Bevollmächtigte umgehend benachrichtigt werden kann. Eintrag und ZVR-Card verhindern überflüssige Betreuungen. Denn wenn für einen Bedürftigen kein Bevollmächtigter ausfindig gemacht werden kann, muss das Vormundschaftsgericht einen Betreuer für den Betroffenen bestellen. Schon in über 5 000 Fällen konnte das Register bisher helfen und den Vormundschaftsgerichten Daten zur Verfügung stellen. Der Eintrag kostet zwischen 10 und 20 Euro. Die ZVR-Card ist kostenlos. Bei der Angabe des Aufbewahrungsortes der Vollmacht auf der ZVR-Card ist allerdings Vorsicht geboten. Betroffene sollten einen sicheren Ort wählen, bei dem die Vollmacht vor unbefugten Ansichnehmen geschützt ist. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen will, sollte sich unbedingt von einem Notar beraten lassen. Dieser hilft bei der Erforschung des persönlichen Willens und bringt diesen in rechtssichere und beweiskräftige Formulierungen. Auf Musterformulare im Internet sollten sich Betroffene nicht verlassen. Diese werden den persönlichen Lebenssituationen nicht gerecht. Der Notar weiß auch, wann notarielle Beurkundungen zwingend notwendig sind. Die Vollmacht kann auch so erteilt werden, dass sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortbesteht. Neben der Vorsorgevollmacht gibt es Betreuungs- und Patientenverfügungen. Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person zur Betreuung bestimmt und es können Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung geäußert werden. Den Umfang der Betreuung bestimmt aber das Gericht. Mit einer Patientenverfügung können Weisungen bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden erteilt werden sowie Anordnungen über eine Organentnahme und –transplantation vor und auch nach dem Tod getroffen werden. In Zweifelsfällen hilft ein Notar weiter. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de Textumfang: 3 283 Zeichen inklusive Leerzeichen
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