In Deutschland haben sich traditionell zwei verschiedene Formen des Notariats entwickelt: Zum einen die hauptberuflichen Notare (Nur-Notare), die das öffentliche Amt der Notarin, bzw. des Notars hauptberuflich ausüben, zum anderen die Anwaltsnotare, die neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt zur Notarin, bzw. zum Notar bestellt sind.
Um Notar zu werden, müssen Anwaltsnotare nicht nur mindestens 5 Jahre beanstandungsfrei ihren Beruf als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt ausgeübt haben, sondern auch eine notarielle Fachprüfung ablegen und eine Praxisausbildung durchlaufen. Einzelheiten hierzu finden Sie auf diesen Seiten der Notarkammern des Anwaltsnotariats und in einer Info-Broschüre des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer.
Zwei weitere Sonderformen der Notare im Landesdienst gibt es lediglich in Baden-Württemberg: Nämlich im badischen Rechtsgebiet (das in etwa dem Bezirk des OLG Karlsruhe entspricht) die beamteten Notarinnen und Notare (Richternotare) sowie im württembergischen Rechtsgebiet (d.h. vor allem im Bezirk des OLG Stuttgart) die Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare. Im Bezirk des OLG Stuttgart gibt es neben den Bezirksnotaren aber auch Anwaltsnotare sowie Nur-Notare.
In der Bundesrepublik gibt es 6373 Anwaltsnotarinnen und -Notare und 1561 Nur-Notarinnen und -Notare (Stand: 01.01.2011). Anwaltsnotare üben Ihre Berufe in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein aus. Nur-Notare sind in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in den neuen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern tätig.
Letztes Update 04.05.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats |