In Deutschland haben sich traditionell zwei verschiedene Formen des Notariats entwickelt: Zum einen die hauptberuflichen Notare (Nur-Notare), die das öffentliche Amt der Notarin, bzw. des Notars hauptberuflich ausüben, zum anderen die Anwaltsnotare, die neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt zur Notarin, bzw. zum Notar bestellt sind.
Um Notar zu werden, müssen Anwaltsnotare zumindest 5 Jahre beanstandungsfrei ihren Beruf als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt ausgeübt, eine Vielzahl von Fortbildungskursen besucht haben und verschiedene weitere Kriterien erfüllen, die von Gesetz und Landeserlass vorgegeben sind. Da alle Anforderungen meist erfüllt werden, ist derzeit wichtigstes Kriterium für die Bestellung der gute Abschluss des zweiten Staatsexamens. Einzelheiten hierzu finden Sie auch in der Broschüre der Bundesnotarkammer „Informationen über den Zugang zum Anwaltsnotariat“, die jedoch aufgrund einer bevorstehenden Gesetzesänderung nicht mehr aktuell ist.
Seit längerem wird eine umfangreiche Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat diskutiert. Der Bundesrat hat im April 2007 den Gesetzentwurf für eine Änderung der Zugangsregelung in den Bundestag eingebracht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Zwei weitere Sonderformen der Notare im Landesdienst gibt es lediglich in Baden-Württemberg: Nämlich im badischen Rechtsgebiet (das in etwa dem Bezirk des OLG Karlsruhe entspricht) die beamteten Notarinnen und Notare (Richternotare) sowie im württembergischen Rechtsgebiet (d.h. vor allem im Bezirk des OLG Stuttgart) die Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare. Im Bezirk des OLG Stuttgart gibt es neben den Bezirksnotaren aber auch Anwaltsnotare sowie Nur-Notare.
In der Bundesrepublik gibt es 7055 Anwaltsnotarinnen und -Notare und 1.607 Nur-Notarinnen und -Notare (Stand: 01.01.2007). Anwaltsnotare finden Sie in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein. Nur-Notare sind in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in den neuen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern tätig.
Letztes Update 09.11.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats |