Bereits Deutschland kennt unterschiedliche Notarverfassungen. Dies gilt um so mehr für die übrigen Länder in Europa. Dabei lassen sich im Wesentlichen zwei sich gegenüberstehende Rechtssysteme ausmachen. Zum einen das vom römischen Recht geprägte kontinental-europäische System, das das Amt der Notarinnen und Notare bereits seit vielen Jahrhunderten kennt und schätzt.
Dem gegenüber steht der angelsächsische und skandinavische Rechtskreis, in dem die Funktionen des hiesigen Notars entweder weitgehend unbekannt sind oder durch andere Justizorgane wahrgenommen werden. Die dort anzutreffende Bezeichnung "Notary Public" entspricht nicht dem kontinental-europäischen Notar, hinter dem sich immer ein gut ausgebildeter studierter Volljurist, bzw. eine solche Volljuristin "verbirgt".
Letztes Update 09.11.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats |