Informationen über die Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in den EU-Mitgliedstaaten sowie über die Zuständigkeiten der Gerichte und der Notare
Notarinnen und Notare haben in ihrem Aufgabengebieten keine Spezialisierung. Vielmehr haben sie alle notariellen Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuordnet, zu erfüllen. Anders als in der Rechtsanwaltschaft gibt es also keine "Fachnotare". Die Notarkammer kann daher auch keine Auskünfte darüber geben, ob Notare besondere Kenntnisse auf dem einen oder anderen Rechtsgebiet haben.
Alle Notarinnen und Notare sind kraft Gesetz Mitglieder einer Notarkammer. Bei Anfragen zu einer Notarin oder einem Notar wenden Sie sich daher an die zuständige Notarkammer. Die örtlich zuständige Notarkammer ist diejenige Kammer, in deren Oberlandesgerichtbezirk die Notarin bzw. der Notar das Amt ausübt. Auf der Eingangsseite dieses Internetauftritts finden Sie eine Deutschlandkarte, an der sie in etwa die zuständige Notarkammer für Ihre Notarin oder Ihren Notar ersehen können.
Da die Notare alle denselben Grundlagen ihrer Berufsausübung und Berufsorganisation sowie demselben Kostengesetz unterliegen, ist es ohne Bedeutung, wo Sie einen Notar aufsuchen. Jeder kann den Notar seines Vertrauens auswählen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob sich der Amtssitz des Notars dort befindet, wo das notarielle Geschäft abzuwickeln ist. Verzeichnet sind die Notare in den Telefonbüchern und Branchenverzeichnissen. Einen Notar finden Sie auch über die Internetseiten der einzelnen Notarkammern oder über die Deutsche Notarauskunft.
Letztes Update 09.11.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats |