Prüfer gesucht!
Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat
Der
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat sieht eine notarielle Fachprüfung vor, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht. Für die Organisation und Abnahme der Prüfungen wird unter dem Dach der Bundesnotarkammer ein Prüfungsamt eingerichtet. Für das Prüfungsamt werden Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare gesucht, die daran interessiert sind, als Mitglied des Prüfungsausschusses Klausuren zu korrigieren oder die mündliche Prüfung abzunehmen.
Bitte wenden Sie sich Ihre Notarkammer, wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind.
Letztes Update 26.09.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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