Schutz von Kreditnehmern bei Verkauf der Darlehensforderung
Bundesministerium der Justiz plant besseren Schutz von Kreditnehmern
Das Bundesministerium der Justiz plant eine gesetzliche Neuregelung zum besseren Schutz von Kreditnehmern. Das Ministerium will seiner
Pressemitteilung vom 11.12.2007 zufolge Kreditnehmer vor einer Kündigung des Grundstücksdarlehens oder einem Verkauf der Darlehensforderung durch die Bank an Finanzinvestoren besser schützen. Nach den Vorschlägen des Ministeriums soll der für Verbraucherkredite bestehende besondere Kündigungsschutz auch für Grundstücksdarlehen eingeführt werden.
Weiterhin sollen Banken zukünftig verpflichtet werden, auch Kredite anzubieten, deren Verkauf ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für Unternehmerkredite. Auch hier soll zukünftig die Möglichkeit bestehen, mit den Kreditinstituten nicht abtretbare Darlehensforderungen zu vereinbaren.
Letztes Update 14.12.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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