Start des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012
Notarinnen und Notare ohne Anschluss an das Notarnetz müssen bis zum 30.06.2011 kostenfreie Registerbox bestellen
Die Bundesnotarkammer nimmt am 01.01.2012 den Betrieb des zentralen Testamentsregisters auf. Das Testamentsregister ist aus dem öffentlichen Internet nicht erreichbar. Notarinnen und Notare sowie alle deutschen Amtsgerichte erhalten einen gesicherten Zugang. Kolleginnen und Kollegen, die nicht an das Notarnetz angeschlossen sind, müssen bei der Bundesnotarkammer bis zum 30.06.2011 die notwendige Hardware (Registerbox) bestellen.
Weitere Informationen enthält das Rundschreiben 08/2011 der Bundesnotarkammer vom 25.05.2011.
Letztes Update 09.06.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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