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Testamente beurkunden lassen - Geheime Schriftstücke werden oft nicht gefundenPressemitteilung der Notarkammer CelleNotarkammer Celle. Streit kommt in den besten Familien vor. Erbauseinandersetzungen gehören dabei zu den unerfreulichsten Streitigkeiten überhaupt. Sie werden mit unerbittlicher Härte vor Gericht geführt. Ein vom Notar beurkundetes Testament kann dies verhindern. Doch ein notarielles Testament kostet Geld. Trotzdem lohnt sich der Gang zum Notar. Der Erblasser wird von einem Fachmann beraten, der ihn vor unüberlegten Entschlüssen und ungeschickten Formulierungen im Testament schützt. Denn oft werden in privatschriftlichen Testamenten Begriffe benutzt, deren Wirkung und Tragweite für den Erblasser unbekannt sind. Wirkt hingegen ein Notar bei der Erstellung eines Testaments mit, so erhält der Erblasser Kenntnis über die gesetzlich möglichen Gestaltungsformen. Der Notar garantiert, dass der „letzte Wille" formell richtig wiedergegeben wird und die Anordnungen zur Erbschaft klar und eindeutig im Testament angegeben sind. Neben formellen und inhaltlichen Fehlern bei einem Testament, das ohne Notar einfach in einem Geheimfach versteckt wird, besteht ferner die Gefahr, dass der erste Finder das gefundene Schriftstück verändert. Oder es ist so gut versteckt, dass es gar nicht erst entdeckt wird. Wird das Testament von einem Notar beurkundet, ist dieser verpflichtet, das Testament unverzüglich in einem versiegelten Umschlag in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes seines Bezirks zu geben. Dort wird das Testament aufbewahrt bis der Todesfall eintritt und danach vom Amtsgericht eröffnet. Wird ein Testament vom Notar beurkundet, hat dies ferner den Vorteil, dass kein Erbschein mehr beantragt werden muss. Das spart Kosten und Zeit. Bei der Übertragung von Grundbesitz oder Bankkonten an die Erben, ersetzt das notarielle Testament den Erbschein. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de. Textumfang ca. 1 894 inkl. Leerzeichen
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