Unternehmergesellschaft feiert einjährigen Geburtstag - Viele Vorteile gegenüber der Gründung einer Ltd.
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
Westfälische Notarkammer. Die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) feiert im November 2009 ihren ersten Geburtstag. Aktuell sind bundesweit mehr als 19.000 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) in Handelsregistern mit einem durchschnittlichen Kapital in Höhe von 1000 Euro eingetragen.
Die UG ist geschaffen worden, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern und eigentlich ist sie nichts anderes als eine kleine GmbH mit einem Stammkapital zwischen einem und 24.999 Euro. Wie bei einer GmbH entwirft und beurkundet der Notar den Gründungsakt, die Satzung und den Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführer.
Der Gesetzgeber hat aber mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ein vereinfachtes Gründungsverfahren bereitgestellt. Der Notar beurkundet lediglich ein Musterprotokoll, in das nur Unternehmensdaten wie der Firmenname, Unternehmenszweck, Name der Gesellschafter, Stammkapital und der Name des Geschäftsführers eingesetzt werden. Die Notarkosten sind in diesem Verfahren etwas günstiger, als wenn der Notar eine individuelle Satzung entwirft. So muss der Unternehmensgründer bei einem Stammkapital von 1000 Euro nur ca. 50 Euro an den Notar zahlen und spart gegenüber der GmbH–Gründung 150 Euro Notarkosten. Hat das Unternehmen die schwierige Anfangszeit überstanden, sollten die Gesellschafter allerdings eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Satzung entwerfen und beurkunden lassen.
Die Unternehmergesellschaft bietet aber vor allem Vorteile gegenüber der Gründung einer „Ltd.“ (Limited). Die Limited erfordert zwar ebenfalls nur ein geringes Startkapital, sie wird aber nach englischem Recht gegründet und hat ihren Sitz in England, was die Verwaltung äußerst schwierig macht und den Einsatz von Personen vor Ort erfordert. Außerdem muss nach englischem Recht bilanziert werden. Viele „Ltd.s“ scheitern, wenn sie feststellen, wie teuer die Bilanzierung in England ist. Die UG greift dagegen auf das bewährte Recht der GmbH zurück und ist in Deutschland registriert. Die Kosten sind planbar und bleiben niedrig. Für Gründer gibt es seit Bestehen der UG keinen Grund mehr eine Unternehmerexistenz als Ltd. zu wählen.
Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.
Übersicht der UG-Gründungen nach Bundesländern, Stand 01.11.2009
Stichtag: 1.11.09
Baden-Württemberg 2.145
Bayern 3.392
Berlin 1.425
Brandenburg 567
Bremen 143
Hamburg 768
Hessen 1.294
Mecklenburg-Vorpommern 338
Niedersachsen 1.731
Nordrhein-Westfalen 4.466
Rheinland-Pfalz 727
Saarland 196
Sachsen 790
Sachsen-Anhalt 533
Schleswig-Holstein 647
Quelle: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft
Letztes Update 20.11.2009 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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