Verkauf von Immobilienkrediten
Hinweise der Bundesnotarkammer zu "Verkaufsvollmachten"
Aus Sicht der Bundesnotarkammer gilt es bei von Forderungskäufern verlangten Verkaufsvollmachten zur "freihändigen Verwertung" von Grundbesitz des Darlehensschuldners einiges zu beachten. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich über das
Rundschreiben der Bundesnotarkammer 7/2008 informieren.
Letztes Update 10.04.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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