Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird gesetzlich geregelt und erweitert
aus: BNotK Intern, Ausgabe 2/2004
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird gesetzlich geregelt und erweitert
Ab dem 31.07.2004 hat die Bundesnotarkammer die gesetzliche Aufgabe, notarielle wie privatschriftliche Vorsorgeurkunden für die Information der Vormundschaftsgerichte zu registrieren. Dies ist das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat, das zu einem Anfang April 2004 von Bundestag und Bundesrat angenommenen Kompromiss führte. Schauplatz der vorangegangenen Auseinandersetzung war das „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes", in das der Bundesrat die Ergänzungen der Bundesnotarordnung für die Registerzuständigkeit aufnehmen wollte. Hiergegen hatten sich zunächst die Regierungsfraktionen im Bundestag ausgesprochen.
Die Gesetzesänderung ist vor allem eine Anerkennung des bisherigen, sehr erfolgreichen Registerbetriebs. Die enormen Registrierungszahlen haben in Presse und Politik erheblichen Eindruck hinterlassen. Dank gebührt deshalb den vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich durch ihre Meldungen am Projekt beteiligen.
Ursprünglich stand sogar ein sofortiges In-Kraft-Treten zur Diskussion; auch die jetzt verbleibenden drei Monate sind jedoch kaum ein realistischer Zeitrahmen für die Realisierung eines derartigen Projekts. Zwar kann das In-Kraft-Treten der Kompetenznorm nicht bedeuten, dass zu diesem Zeitpunkt bereits der Vollbetrieb gewährleistet werden müsste. Die Geschäftsstelle der Bundesnotarkammer wird sich aber ab diesem Zeitpunkt, wenn nicht schon früher, auf einen erheblichen Andrang von Bürgern einstellen müssen, die an einer Registrierung oder Auskünften hierzu interessiert sind. Dieser Aspekt ist deshalb auch im Rahmen der bereits begonnenen Projektkonzeption von besonderer Bedeutung.
Letztes Update 26.08.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

|
