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Vorsorgevollmachten und BetreuungsverfügungenElektronisches Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aus: Kammerreport Hamm 3/2003, Seite 56Vorsorgevollmachten / PatientenverfügungenElektronisches Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Informationen der Bundesnotarkammer Am 31.12.2001 standen in der Bundesrepublik Deutschland knapp eine Million Menschen unter rechtlicher Betreuung. Wegen des demografisch bedingten Anstiegs der Zahl der Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, nimmt die Zahl der Betreuungen von Jahr zu Jahr zu. Private Vorsorge für den Betreuungsfall ist wichtiger denn je. So ist durch das Betreuungsgesetz am 1.1.1992 die Möglichkeit geschaffen worden, durch eigenverantwortliche Maßnahmen wie Vollmacht oder Betreuungsverfügung Vorsorge für den Fall zu leisten, dass man seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstver-antwortlich regeln kann. Damit Vollmachten oder Verfügungen künftig schneller und leichter aufgefunden werden können, hat die Bundesnotarkammer ein Register für solche Vorsorgeverfügungen eingerichtet. In dieses Register werden, die Zustimmung der Beteiligten vorausgesetzt, alle Vorsorgeverfügungen aufgenommen, die vor einem Notar errichtet wurden. Im Februar dieses Jahres hat die Erfassung von Vorsorgeurkunden für das zentrale Register der Bundesnotarkammer begonnen (s. BNotK-Intern 2/2003). Dank der tatkräftigen Mithilfe vieler Kolleginnen und Kollegen dürfte die Zahl der eingegangenen Meldungen bei Erscheinen dieser Ausgabe auf die 5.000 zugehen. Damit verfügt die Bundesnotarkammer bereits jetzt über den wohl größten Datenbestand dieser Art in Deutschland. Das politische Werben für das Projekt wird durch diesen Zuspruch natürlich erheblich erleichtert. Die Geschäftsstelle der Bundesnotarkammer dankt deshalb schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement und hofft, dass sich dieses durch die zunehmende Bekanntheit des Projekts noch weiter ausbauen lässt. Ein wichtiger Schritt hierzu wird sicherlich auch die Inbetriebnahme der Online-Erfassung sein, die pilotweise im Frühsommer erfolgen soll. Unter folgenden Links finden Sie eine Reihe von Informationen zum Register, seiner Nutzung und den rechtlichen Hintergründen: -Rundschreiben Nr. 10/2003 der Bundesnotarkammer vom 13.02.2003, Elektronisches Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ( http://www.bnotk.de/bnotk-service/merkblaetter_empfehlungen/ -Datenformulare zur Erfassung im elektronischen Register der Bundesnotarkammer (je ein Formular für den Erklärenden und den Bevollmächtigten) (http://www.bnotk.de/Vorsorgevollmacht/030211a-Datenformular_f_elek_Reg1.pdf bzw. http://www.bnotk.de/Vorsorgevollmacht/030211aDatenformular_f_elek_Reg_S2.pdf ) -Kurzanleitung für die Integration der Registermeldung in das Beurkundungsverfahren (http://www.bnotk.de/bnotk-service/Formulare/030213-Uebersicht.pdf ) Wir bitten auch die folgenden Hinweise aus den ersten praktischen Erfahrungen mit dem Projekt und den Anfragen von Notarinnen und Notaren mit dem Meldeverfahren zu beachten:
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