Wertermittlung für bebaute Grundstücke (§§ 19, 31 KostO)
hier: Baukostenindex für Bauwerke in Hessen
Die Notarkammer Frankfurt am Main weist in ihrem Newsletter vom 01.09.2011 darauf hin, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den vom Statistischen Bundesamt ermittelten und durch das Hessische Statistische Landesamt bekannt gegebenen Baukostenindex weitergegeben hat. Eine Gebäudewertermittlung unter Bezugnahme auf diesen Index erachtet das Oberlandesgericht weiterhin als sachgerecht.
Zum 01.02.2011 beträgt der Baukostenindex für Bauwerke in Hessen 23,879 (Basis DM; 12,209 €).
Letztes Update 02.09.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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