Wertsicherungsklauseln: Umrechnung von Indizes
Umrechnung von Indizes in Wertsicherungsklauseln aus: Kammerreport Hamm 5/2004, Seite 41
Umrechnung von Indizes in Wertsicherungsklauseln
Bekanntlich sind seit Januar 2003 Preisindizes für verschiedene Haushaltstypen ausgelaufen. Der Preisindex für die Lebenshaltung ist einheitlich für die gesamte Bundesrepublik auf das neue Basisjahr 2000 = 100 (bisher 1995 = 100) umgestellt worden, um damit den Preisindex an veränderte Verbrauchsgewohnheiten anzupassen (vgl. im Einzelnen Reul, DNotZ 2003, 92). Aus dem Auslaufen und der Umstellung der Indizes ergibt sich die Notwendigkeit, Umrechnungen im Rahmen von Wertsicherungsklauseln vorzunehmen. Hierfür stellt das Statistische Bundesamt im Internet unter der Adresse www.destatis.de/wsk eine komfortable „Rechenmaschine" zur Verfügung.
Letztes Update 26.08.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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