Zentrales Testamentsregister: Sicherheitsinfrastruktur und Notarstammdaten
Rundschreiben 08/2011 der Bundesnotarkammer informiert über gesicherten Zugang zum Testamentsregister
Die Bundesnotarkammer nimmt am 01.01.2012 den Betrieb des zentralen Testamentsregisters auf. Das Testamentsregister ist aus dem öffentlichen Internet nicht erreichbar. Notarinnen und Notare sowie alle deutschen Amtsgerichte erhalten einen gesicherten Zugang. Kolleginnen und Kollegen, die nicht an das Notarnetz angeschlossen sind, müssen bei der Bundesnotarkammer bis zum 30.06.2011 die notwendige Hardware (Registerbox) bestellen.
Weitere Informationen enthält das Rundschreiben 08/2011 der
Bundesnotarkammer vom 25.05.2011.
Letztes Update 27.05.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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