Zentrales Vorsorgeregister stellt ZVR-Card zur Verfügung
Das Zentrale Vorsorgeregister stellt den Vollmachtgebern für Neueintragungen künftig eine sogenannte ZVR-Card als Dokumentation der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister zusätzlich zur schriftlichen Eintragungsbestätigung zur Verfügung.
Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben, wie insbesondere der Name des Vollmachtgebers sowie Name und Telefon von bis zu zwei Bevollmächtigten, eingetragen werden können.
Für die Erteilung einer ZVR-Card fallen neben den Eintragungsgebühren keine gesonderte Kosten an.
Bei der Meldung über Notare können diese dem Vollmachtgeber die ZVR-Card zur Verfügung stellen. Dabei können entweder Mitarbeiter des Notars oder der Vollmachtgeber die ZVR-Card ausfüllen.
Zu diesem Zweck können Notare mit dem
Bestellformular ZVR-Cards beim Zentralen Vorsorgeregister in einer Stückzahl von 10, 20, 40 oder 80 (nur für Sozietäten) Karten bestellen und so im Büro vorrätig halten. Grundsätzlich sind aus produktionstechnischen Gründen Bestellungen nur in der genannten Stückzahl möglich. Sind die Karten aufgebraucht, können Nachbestellungen ebenfalls über das Bestellformular in den genannten Stückzahlen getätigt werden.
Um bei den Vollmachtgebern keine fehlerhaften Vorstellungen über die rechtliche Bedeutung der ZVR-Card hervorzurufen, hat das Zentrale Vorsorgeregister ein
Merkblatt veröffentlicht. Es erscheint sinnvoll, dieses den Vollmachtgebern zugleich mit der Aussendung oder Übergabe der ZVR-Card zur Verfügung zu stellen.
Letztes Update 28.11.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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